Kfz-Steuer-Handling

Einsparpotenziale im Flottengeschäft heben

Keine Steuern mehr verschenken

Profitieren Sie bei der Prüfung Ihrer Steuerbescheide von unserem genauen Blick.

Vor allem, wenn viele Fahrzeuge im Flottenbetrieb zugelassen sind, zahlt es sich aus, bei den Kfz-Steuerbescheiden genau hinzuschauen. Nur allzu oft liegt das Finanzamt bei der Erhebung daneben – in der Regel zulasten der Fahrzeughalter. Mit unseren digitalen Lösungen decken wir Unstimmigkeiten auf und sorgen dafür, dass Sie nur so viel zahlen wie gesetzlich gefordert – und keinen Cent mehr.

Vorteile

Mit unserer Lösung zum Handling der Kfz-Steuer senken Sie die Kosten Ihrer Flotte – ganz einfach, indem wir für Sie genau hinschauen. Dabei fallen im Rahmen eines vollautomatisierten Clearing-Prozesses keine zusätzlichen Aufwände für Sie an und Sie entlasten Ihre Mitarbeitenden.

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Prüfung der Steuerbescheide

Im Rahmen des Kfz-Steuer-Handlings prüfen wir eingehende Steuerbescheide auf Richtigkeit, damit Sie nur zahlen, wozu Sie verpflichtet sind. Den Leistungsumfang der Prüfung bestimmen Sie:

  • Zulassungsdatum
  • Außerbetriebnahmedatum
  • Hubraum
  • CO2-Werte
  • EU-Abgasnorm
  • Steuerbefreiung
  • Weitere Kriterien
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Mit dem Kfz-Steuer-Handling senken Sie Kosten

Unser Clearing Service versetzt Sie in die Lage, Kostenvorteile zu realisieren. Dabei profitieren Sie von:

  • Nutzung vorhandener Datenstrukturen
  • Ausgereiften und bewährten Systemen
  • Gutschriften von ungerechtfertigten Steuererhebungen
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Mit unseren Clearing Services sinkt der interne Aufwand

Indem wir Steuerbescheide für Sie prüfen, sparen Sie Zeit und straffen administrative Prozesse:

  • Entlastung Ihrer Mitarbeitenden
  • Bereitstellung von Datensätzen zur Lastschriftkontrolle
  • Belegscanning

Kfz-Steuer-Handling

Nicht mehr Steuerlast als nötig – so einfach geht es

Nachdem Sie Ihre Steuerbescheide im Original bei uns eingereicht haben, versehen wir sie mit einem eindeutigen Barcode und scannen sie. Anschließend werden die Bildmarken in unserem System hinterlegt und die im Vorfeld festgelegten Felder ausgelesen. Sollte das im Einzelfall nicht möglich sein, weisen wir die Bescheide als Klärfälle aus und erfassen sie komplett manuell. Die erstellte Bildmarke fügen wir dem Datensatz als Dateianhang bei.

Wir gehen davon aus, dass Sie mit dem zuständigen Hauptzollamt die Übermittlung der relevanten Steuerdaten in elektronischer Form vereinbart haben. Der bei Erfassung des Originalbelegs angelegte Datensatz wird mit den elektronisch durch das Hauptzollamt übermittelten Steuerdaten vervollständigt. Ist der ausgewiesene Betrag höher als der berechtigt zu erhebende, legen wir Widerspruch gegenüber dem Hauptzollamt ein und überwachen den Vorgang, bis der korrigierte Steuerbescheid eingeht.

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Tanja Ebert

Erreichbarkeit

Mo.-Fr. 09:00-18:00 Uhr

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